Hochschule München    Fakultät 09



























HM FK09 Bachelor Praktikum
 Bachelor Praktikum

Praktische Ausbildung während des Bachelor - Studiums (Praxissemester)
Zeitliche Lage: WI und AU 6. Studiensemester, LM 5. Studiensemester
zeitlicher Umfang: 20 Wochen (4 Tage pro Woche, ohne Fehltage)

Das praktische Studiensemester bietet die Möglichkeit, das während des Studiums Gelernte praktisch zu erproben.

Bereits beim Suchen eines Praktikantenplatzes lernen Sie, sich im Spannungsfeld zwischen vielfältigen Angeboten, den Vorschriften ihrer Fakultät und ihren eigenen Wünsche zu bewegen.

Bei der Wahl des Unternehmens und des Unternehmensbereichs haben Sie die Chance, in verantwortungsbewusster Absprache mit den Anbietern von Praktikantenstellen eigene Schwerpunkte zu setzen und Ihrem Weg zum Wirtschaftsingenieur eine Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Richtung geben können.
 
Ausdrücklich begrüßt wird ein Praktikum im Ausland.

Ausbildungsziel

Einsicht in betriebliche Abläufe an der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft durch selbstständige Bearbeitung von Aufgaben in der Planung,  in der  Organisation und in der Kontrolle.

Ausbildungsinhalt

Lösung von Schnittstellenproblemen zwischen Technik und Betriebswirtschaft in Industrieunternehmen in Unternehmensbereichen  wie Marketing und Vertrieb, Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Position, Beschaffung, Produktion und Dienstleistungserbringung, Qualitätssicherung, Kundendienst, Rechnungswesen, Organisation und Datenverarbeitung.
 

Anrechnung von Zeiten auf das praktische Studiensemester 

Eine vollständige oder teilweise Anrechnung von berufspraktischen Zeiten auf die Praxiszeiten im Praxissemester ist nur dann möglich, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Es liegt eine mindestens 24 Monate dauernde Beschäftigung in der Industrie vor, die den oben aufgeführten Ausbildungsinhalten entspricht.
  2. Es liegt ein angemessener Abstand zur Berufsausbildung oder praktischen beruflichen Tätigkeit vor, die zur Anrechnung auf das Vorpraktikum geführt hat.
  3. Die Tätigkeit wurde überwiegend zusammenhängend ausgeübt;
  4. Während der praktischen Tätigkeit war der/die Studierende an keiner Hochschule eingeschrieben. 

Die im Rahmen des praxisbegleitenden Unterrichts abzulegenden Prüfungen können auf keinen Fall erlassen werden

Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der/die Praktikantenbeauftragte. Über die Entscheidung erhalten Sie schriftlich durch die Hochschulverwaltung, Bereich Prüfung und Praktikum Bescheid.

Antragsfrist

Der Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf das praktische Studiensemester ist bis spätestens zwölf Monate nach Studienbeginn zu stellen.

Antragsform

Antragsformulare sind im Bereich Prüfung und Praktikum erhältlich. Diese sind vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen, persönlich und fristgerecht im Bereich Prüfung und Praktikum abzugeben.

Ableistung des Praktikums 

Neben dem Industriepraktikum sind die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu besuchen. Dabei sollen theoretische Kenntnisse mit den Erfahrungen aus der Praxis verknüpft werden, z.B. beim selbständigen Erfassen, Darstellen und Beurteilen von Abläufen und Problemen.

Nähere Hinweise zum Praktikum finden Sie auf der Internetseite des Praktikantenbeauftragten.

Praktikantenbeauftragter

Selbstverständlich sind Sie gern eingeladen, frühzeitig Gespräche zu führen mit Ihrem Praktikantenbeauftragten, Herrn

Prof. Dr.-Ing. Dieter Deublein
Raum 3.073
Tel.: 089-1265-3916
Mail: dieter.deublein @hm.edu



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06.01.2009 23:22