Praktische Ausbildung während des Bachelor - Studiums (Praxissemester)
Zeitliche Lage:
WI und AU 6. Studiensemester, LM 5. Studiensemester
zeitlicher Umfang:
20 Wochen (4 Tage pro Woche, ohne Fehltage)
Das praktische Studiensemester bietet die Möglichkeit, das während des
Studiums Gelernte praktisch zu erproben.
Bereits beim Suchen eines Praktikantenplatzes lernen Sie, sich im Spannungsfeld
zwischen vielfältigen Angeboten, den Vorschriften ihrer Fakultät und ihren
eigenen Wünsche zu bewegen.
Bei der Wahl des Unternehmens und des Unternehmensbereichs haben Sie die Chance,
in verantwortungsbewusster Absprache mit den Anbietern von Praktikantenstellen
eigene Schwerpunkte zu setzen und Ihrem Weg zum Wirtschaftsingenieur eine Ihren
Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Richtung geben können.
Ausdrücklich begrüßt wird ein Praktikum im Ausland.
Ausbildungsziel
Einsicht in betriebliche Abläufe an der Schnittstelle zwischen Technik und
Betriebswirtschaft durch selbstständige Bearbeitung von Aufgaben in der Planung,
in der Organisation und in der Kontrolle.
Ausbildungsinhalt
Lösung von Schnittstellenproblemen zwischen Technik und Betriebswirtschaft in
Industrieunternehmen in Unternehmensbereichen wie Marketing und Vertrieb,
Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Position, Beschaffung,
Produktion und Dienstleistungserbringung, Qualitätssicherung, Kundendienst,
Rechnungswesen, Organisation und Datenverarbeitung.
Anrechnung von Zeiten auf das praktische Studiensemester
Eine vollständige oder teilweise Anrechnung von berufspraktischen Zeiten auf die
Praxiszeiten im Praxissemester ist nur dann möglich, wenn alle folgenden
Kriterien erfüllt sind:
Es liegt eine mindestens 24 Monate dauernde Beschäftigung in der
Industrie vor, die den oben aufgeführten Ausbildungsinhalten entspricht.
Es liegt ein angemessener Abstand zur Berufsausbildung oder praktischen
beruflichen Tätigkeit vor, die zur Anrechnung auf das Vorpraktikum geführt
hat.
Die Tätigkeit wurde überwiegend zusammenhängend ausgeübt;
Während der praktischen Tätigkeit war der/die Studierende an keiner
Hochschule eingeschrieben.
Die im Rahmen des praxisbegleitenden Unterrichts abzulegenden Prüfungen
können auf keinen Fall erlassen werden
Die Entscheidung über die Anrechnung trifft der/die Praktikantenbeauftragte.
Über die Entscheidung erhalten Sie schriftlich durch die Hochschulverwaltung,
Bereich Prüfung und Praktikum Bescheid.
Antragsfrist
Der Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf das praktische Studiensemester ist
bis spätestens zwölf Monate nach Studienbeginn zu stellen.
Antragsform
Antragsformulare sind im Bereich Prüfung und Praktikum erhältlich. Diese sind
vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen, persönlich und
fristgerecht im Bereich Prüfung und Praktikum abzugeben.
Ableistung des Praktikums
Neben dem Industriepraktikum sind die
praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zu besuchen. Dabei sollen theoretische
Kenntnisse mit den Erfahrungen aus der Praxis verknüpft werden, z.B. beim
selbständigen Erfassen, Darstellen und Beurteilen von Abläufen und Problemen.