Studienbeiträge an der Hochschule München

Für die drei Bachelorstudiengänge sowie den konsekutiven Masterstudiengang fallen Studienbeiträge in Höhe des jeweils allgemein gültigen Beitragssatzes der Hochschule München an. Zusätzlich ist pro Semester der Grundbeitrag für das Studentenwerk zu entrichten.


 

Befreiung von Studienbeiträgen

Neben den allgemein gültigen Regelungen zur Befreiung von Studienbeiträgen gibt es speziell von der Fakultät zwei Möglichkeiten, befreit zu werden:



  • Befreiung aufgrund besonderem Engagement an der Fakultät bzw. Fachschaft 09 (Anträge bei der Fachschaft)
  • Befreiung aufgrund besonders guter Prüfungsleistungen im 3. Semester:
    befreit werden die 10 besten Studierenden, die alle 13 Prüfungen nach 2 Semestern bestanden haben (dabei dürfen sich keine anerkannte Leistungen darunter befinden). Diese Befreiung erfolgt AUTOMATISCH.
Bei Befreiung werden Sie schriftlich informiert.


 

Verwendung Studienbeiträge

An der Hochschule München werden die eingenommenen Studienbeiträge gezielt zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt. Informationen dazu sowie Verwendungsnachweise finden Sie unter rechts stehendem Link.



An der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen wird über die Verwendung der Studienbeiträge sehr sorgfältig entschieden. Ein paritätischer Ausschuss, in dem ebenso viele Studierende wie Professoren vertreten sind, tagt regelmäßig während des Semesters und beschließt über die eingegangenen Anträge. Jeder Studierende kann sich bei den Studierendenvertreter jederzeit informieren. Bitte kontaktieren Sie die Fachschaft 09.


Ausgabenschwerpunkte Wintersemester 2011/2012