Der Studienbeginn ist für IngenieureInnen und NaturwissenschaftlerInnen im Winter- und im Sommersemester möglich. Für WirtschaftsingenieureInnen und BauingenieurInnen bieten wir den Studienbeginn nur im Wintersemester an.
Qualifikationsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang MBA & Eng. sind der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen oder der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs der Ingenieur- oder Naturwissenschaften bzw. des Bauingenieurwesens mit jeweils mindestens 210 ECTS-Punkten. Eventuell fehlende Kreditpunkte können im Lauf des Studiums nachgeholt werden.
Weitere Voraussetzungen: Abschluss des Studiums mindestens mit dem Prüfungsgesamtergebnis „gut bestanden“, eine mindestens einjährige einschlägige qualifizierte Berufstätigkeit nach dem Studium und der Nachweis der Eignung durch eine Eignungsprüfung. Das Gesamturteil "gut bestanden" beim vorherigen Studium ist nicht erforderlich, wenn überdurchschnittliche Leistungen in Wissenschaft oder Berufspraxis nachgewiesen werden.
Bewerbungen für das Sommersemester sind bis zum 15. Januar, Bewerbungen für das Wintersemester bis zum 15. Juni online einzureichen. Zur Bewerbung füllen Sie bitte den Online-Bewerbungsantrag
aus. Die Bewerbung erfolgt seit dem Sommersemester 2017 ausschließlich online. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es ist möglich, sich für einen späteren Studienstart als das kommende Semester zu bewerben (also z.B. im Januar für das kommende Wintersemester).
Zum Nachweis der Berufstätigkeit muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Beschreibung von Art und Umfang (Wochenarbeitsstunden) beigefügt werden. Andere Nachweise können im Einzelfall akzeptiert werden. Details erfahren Sie u.a. auf den regelmäßigen Informationsveranstaltungen zum Studiengang, die auf der Homepage des Studiengangs angekündigt werden.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und Notenbestätigungen als amtlich beglaubigte Kopien ein.
Alle Unterlagen (Nachweise) zur Bewerbung laden Sie online im Upload-Bereich des Bewerberportals hoch.
Fremdsprachige Studienbewerber erhalten weitere Informationen zur Bewerbung im Leitfaden für internationale Vollzeitstudierende (obwohl dies ein Teilzeit-Studiengang ist).
Im Falle einer Nichtzulassung zum Masterstudiengang wegen nicht bestandener Eignungsprüfung ist eine erneute Bewerbung zu einem zweiten Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Mit der Eignungsprüfung soll die fachliche Eignung der Bewerber sichergestellt werden.
Gefordert wird die Eignung zur
Strukturierung prinzipieller fächerübergreifender, technischer oder technisch-wirtschaftlicher Problemstellungen
Erarbeitung systematischer Lösungsansätze
Darstellung und Diskussion von Lösungen
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Gruppendiskussion
Kurzvortrag mit Interview
Gruppendiskussion: In Gruppen zu je vier bis sechs Personen ohne Leitungsperson wird zu einem vorgegebenen Thema ca. 20 Minuten lang diskutiert. Die TeilnehmerInnen werden im Losverfahren durch Zufallszahl ausgewählt, dabei wird darauf geachtet, dass in den Gruppen keine einzelnen Frauen sind. Zwei PrüferInnen beobachten die Diskussion.
Kurzvortrag mit Interview: Die Themen für die Kurzvorträge werden der aktuellen Wirtschafts- und Politikberichterstattung entnommen. Hier arbeitet jede/r TeilnehmerIn einzeln, und zieht (blind) aus einer Reihe vorgegebener Themen. Dabei hat man einen Joker, d. h., einmal kann das Thema zurückgegeben und stattdessen ein anderes gezogen werden. Nach einer Vorbereitungszeit von ca. 20 Minuten soll 3 bis 5 Minuten präsentiert werden. Nach der Präsentation folgt eine kurze Diskussion mit den beiden PrüferInnen, die auch den Charakter eines Vorstellungsgespräches annehmen kann.
Auf der rechten Seite finden Sie auch den Termin der nächsten Eignungsprüfung. Der genaue Prüfungstermin mit Uhrzeit wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber nach erfolgter Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und positivem Entscheid mit Einladung zur Eignungsprüfung mitgeteilt.
Der Termin der Eignungsprüfung kann nicht verschoben oder nachgeholt werden.
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