Prüfungen müssen bei einem Prüfer des eigenen Studiengangs abgelegt werden. Prüfer fremder Studiengänge sind gesperrt. So darf ein Studierender des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen beispielsweise keine Prüfung bei einem Prüfer des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Logistik ablegen.
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen:
Es kann auch gemeinsame Prüfungen mehrerer WI-Prüfer geben. Sie können sich dann nur zu dieser gemeinsamen Prüfung anmelden, ohne einen spezifischen Prüfer wählen zu können.
Solche gemeinsamen Prüfungen sind zulässig, wenn....
...die Prüfung für alle Prüfer identisch ist,
...es eine Musterlösung gibt, die die Punktevergabe exakt regelt und an die sich alle Prüfer halten,
...Ihnen diese Musterlösung in der Prüfungseinsicht ausgehändigt wird,
...das Handling von Folgefehlern bei allen Prüfern einheitlich ist und
...der Notenschlüssel bei allen Prüfern einheitlich ist.
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie:
Studierende der Studiengänge WI Automobilindustrie und WI Logistik haben die Möglichkeit, für Module, die im eigenen Studiengang im laufenden Semester gerade nicht angeboten werden, ein äquivalentes Modul in einem anderen Studiengang zu besuchen und dessen Prüfung mitzuschreiben. Die Liste der äquivalenten Module findet sich im Studienplan („gleichwertige Module im Sinn des § 4 III der Studien- und Prüfungsordnung“).
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Logistik:
Studierende der Studiengänge WI Automobilindustrie und WI Logistik haben die Möglichkeit, für Module, die im eigenen Studiengang im laufenden Semester gerade nicht angeboten werden, ein äquivalentes Modul in einem anderen Studiengang zu besuchen und dessen Prüfung mitzuschreiben. Die Liste der äquivalenten Module findet sich im Studienplan („gleichwertige Module im Sinn des § 4 III der Studien- und Prüfungsordnung“).